Hier der Beitrag über die Nutzung von Zoom, Teams und anderen Plattformen nach Schrems II
Diese Frage ist tatsächlich nicht einfach zu beantworten und gehört definitiv zu den Fragestellungen, zu denen Du bei etwas Recherche mit Sicherheit verschiedene Meinungen von Datenschutzaufsichten und Anwälten finden wirst. Daher also auch hier nochmals der Hinweis – es handelt sich hier um meine Sicht der Dinge unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstandes.
Der Betreiber der Plattform Zoom hat seinen Hauptsitz in den USA. Ohne jetzt ins Detail zu gehen – im Juli 2020 gab es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Schrems II), dass die bisherige Hauptgrundlage für Datenübermittlungen in die USA (Privacy Shield) für unwirksam erklärt hat. Damit werden solche Datenübermittlungen (und ein Zoom-Calls zählt in diesem Kontext als Übermittlung personenbezogener Daten) deutlich erschwert. Auch wenn Du an sich keine Daten transferieren möchtest, sondern Dich nur mit Deinem Kunden „unterhalten“, kannst Du eine Übermittlung nicht ausschließen.
Du kannst nun einige Schritte unternehmen, um den Einsatz von Zoom (und auch anderer Tools wie z.B. Teams, GotoWebinar und ähnlichen Plattformen) weiterhin zu ermöglichen.
Wichtig ist in jedem Fall der Abschluss eines sogenannten „AV-Vertrages“ mit dem Anbieter, der sich auf die „EU Standard-Vertragsklauseln“ stützt. Das bieten Dir alle Anbieter inzwischen von selbst an.
Für Dich als Coach stellen sich immer verschiedene Fragen zur Abwägung, die zum Beispiel sein könnten:
- Welche Funktionen benötige ich von einer Kommunikationsplattform?
- Soll es Aufzeichnungen geben?
- Welche Themen werden besprochen? Wie sensibel sind die Daten?
- Wie einfach ist die Plattform nutzbar?
- Kannst Du Dir im Vorfeld eine Einwilligung Deiner Teilnehmer geben lassen?
- Gibt es Alternativen?
Je sensibler die Daten sind, mit denen Du in den Online-Coachings umgehst, desto genauer solltest Du Deine Risikoabwägung durchführen. Natürlich gilt auch die andere Richtung – je unspezifischer die verarbeiteten Daten sind, desto höher ist die Chance, im Ergebnis der Risikoabschätzung zur Nutzbarkeit dieser Tools zu kommen.
Gerade, wenn man verschiedene Spezialfunktionen (z.B. die Break-Out-Rooms bei Zoom) nutzen möchte, hat man oft keine wirklichen Alternativen.